Engere Grenzen im Glasfaserausbau

Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst Swisscom mit 18 Mio. Franken, weil sich das Unternehmen beim Glasfaserausbau unzulässig verhalten haben soll.

Nach Ansicht der Weko darf das Glasfasernetz nur noch in der sogenannten Punkt-zu-Punkt-Topologie (P2P) ausgebaut werden.  Aus Sicht von Swisscom ist der Entscheid der Weko nicht nachvollziehbar. In einer Pressemitteilung bekundet das Unternehmen die Überzeugung, mit der ab 2020 eingesetzten Punkt-zu-Multi-Punkt-Topologie (P2MP) zwischen Zentrale und dem Strassenschacht (Manhole) im Quartier den richtigen Topologie-Entscheid getroffen zu haben.

Entgegen der Haltung der Weko hätten alle Mitbewerber auch bei der P2MP-Topologie bei Swisscom nichtdiskriminierend einen Datenstrom zu einem bestimmten Anschluss beziehen können. Sie hätten damit wie bisher ein komplettes und wettbewerbsfähiges Angebot inklusive Telefonie, Internet und TV anbieten können, so die Swisscom weiter.

P2MP ermöglicht nach Ansicht von Swisscom den effizientesten und kostengünstigsten FTTH-Ausbau in der Schweiz. Darüber hinaus sei die P2MP-Topologie beim FTTH-Ausbau in den allermeisten europäischen Ländern vorherrschend, regulatorisch akzeptiert und kartellrechtskonform. Der Konzern sei deshalb der Ansicht, sich wettbewerbsrechtlich korrekt verhalten zu haben.

Mehr Tiefbauarbeiten

Swisscom wird neue Glasfaseranschlüsse wie bis anhin in der von der Weko erlaubten P2P-Topologie ausführen und bestehende P2MP-Anschlüsse in P2P umbauen, um den von der Weko geforderten Layer-1-Zugang für Drittanbieter sicherzustellen. Der Ausbau im Rahmen der Netzstrategie von Swisscom sei auch mit der heutigen Verfügung der Weko weitgehend sichergestellt, so das Unternehmen weiter.

Gleichzeitig weist der Branchenprimus darauf hin, dass der Ausbau mit P2P  mehr Tiefbauarbeiten zur Folge hätte und damit insbesondere in ländlichen Gemeinden zu Verzögerungen führen werde. Mit P2P würden bis 2030 bis zu 10% weniger Haushalte erschlossen werden können, als es mit P2MP möglich gewesen wäre, und der Abschluss des FTTH-Ausbaus werde einige Jahre später erfolgen, rechnet die Swisscom in ihrer Presseerklärung vor.

Untersuchung läuft seit 2020

Die Weko untersucht seit Dezember 2020, inwiefern die P2MP-Topologie den Wettbewerb behindert. Dabei erliess sie gleichzeitig vorsorgliche Massnahmen, die dazu geführt haben, dass Swisscom mit wenigen Ausnahmen keine P2MP-Anschlüsse in Betrieb nehmen konnte und die Vermarktung einstellen musste. Dagegen klagte Swisscom bis vor Bundesgericht. Dieses bestätigte in seinem Urteil vom 29. November 2022 die von der Weko verhängten vorsorglichen Massnahmen.