Schweizer Top Level Domain wird frei nutzbar

Ab dem ersten Halbjahr 2024 können natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft Domain-Namen mit der Endung .swiss erwerben.

Zu diesem Zweck hat der Bundesrat eine Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID) verabschiedet. Ausserdem hat er das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), das Registerbetreiberin der Domain .swiss ist, damit beauftragt, diese Öffnung vorzubereiten.

Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag wie beispielsweise Architekturschaffende oder Handwerksleute sollen künftig ebenfalls die Möglichkeit haben, einen .swiss-Domain-Namen zu erlangen. Der Bundesrat hat daher beschlossen, die in der VID festgelegten Voraussetzungen für die Vergabe dieser Internetadressen zu lockern.

Ausweitung an Bedingungen geknüpft

Um einen .swiss-Domain-Namen zu erhalten, hat eine natürliche Person bestimmte Bedingungen zu erfüllen: So muss die beantragte Bezeichnung grundsätzlich mindestens einen der offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen enthalten. Darüber hinaus dürfen im Ausland lebende Schweizer ihre Domain-Namen mit der Endung .swiss nur für private oder wohltätige Zwecke oder Vereinszwecke nutzen. Eine Person, die keinen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz hat, kann also eine Herkunftsangabe wie .swiss nicht für kommerzielle Tätigkeiten vom Ausland aus verwenden.

Bei der Lancierung im Jahr 2016 war die Vergabe von .swiss-Domain-Namen den im schweizerischen Handelsregister eingetragenen Unternehmen mit Sitz und physischem Verwaltungssitz in der Schweiz, schweizerischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder anderen schweizerischen Organisationen des öffentlichen Rechts sowie Schweizer Vereinen und Stiftungen vorbehalten. Mit dieser Einschränkung der Zuteilungsberechtigung sollte einerseits ein allgemeiner Ansturm auf diese Domain-Namen verhindert und andererseits dem BAKOM in seiner Funktion als Registerbetreiberin die Möglichkeit gegeben werden, Vorprüfungen durchzuführen, um die Qualität und Sicherheit dieser Internet-Domain zu gewährleisten. Anfang Mai 2023 waren knapp 19 000 Domain-Namen mit der Endung .swiss registriert.

Bekämpfung von Cyberkriminalität

Mit der Revision der VID soll zudem auch die Cyberkriminalität verstärkt bekämpft werden. Wird vermutet, dass über eine Website in der Domain .ch oder .swiss Missbrauch betrieben wird, hat die Halterin bzw. der Halter des betreffenden Domain-Namens in Zukunft nur noch 10 anstatt wie bisher 30 Tage Zeit, um sich zu identifizieren und gegebenenfalls eine gültige Korrespondenzadresse in der Schweiz anzugeben. Ausserdem wird eine neue Bestimmung für Domain-Namen eingeführt, deren Zuteilung weniger als 90 Tage zurückliegt: Besteht nämlich der Verdacht, dass mittels eines neu zugeteilten Domain-Namens eine rechtswidrige Handlung begangen worden ist, so kann die Registerbetreiberin diesen für 10 Tage blockieren und danach die Zuteilung widerrufen, falls die Halterin oder der Halter ihre oder seine Identität in derselben Frist nicht korrekt bekannt gegeben hat.