Abmahnungen laufen ins Leere

Rund um die Google-Fonts-Abmahnwelle hat Brandl Talos ein wegweisendes Urteil erzielt. Die Hintergründe erläutert die Wirtschaftskanzlei in einer Pressemitteilung.

Tausende Unternehmer erhielten im vergangenen Jahr ein Abmahnschreiben, in dem sie zu Schadenersatzzahlungen aufgrund einer angeblichen Datenschutzverletzung aufgefordert wurden. Ausgangspunkt war der Vorwurf, dass die Unternehmer durch das Einbetten von Google Fonts auf ihren Websites die IP-Adresse einer Website-Besucherin an Google in die USA weitergegeben hätten. Laut dem Abmahnschreiben des Anwalts hätte diese Datenweitergabe zu einem erheblichen Unwohlsein seiner Klientin geführt, weshalb er von mutmaßlich 33.000 Website-Betreibern jeweils EUR 190,– als Schadenersatz forderte.

Im Rahmen des Verfahrens vor dem Bezirksgericht Favoriten konnte die Klientin den behaupteten Datenschutzverstoß nicht nachweisen. Weder ist der Klientin der Nachweis gelungen, dass die Datenweitergabe in die USA überhaupt passiert ist, noch konnte sie nachweisen, worin ihr Schaden konkret liegen sollte. Die Aussagen der Klientin blieben dabei diffus und beschränkten sich auf einen angeblichen “Kontrollverlust”.

Die Befragung des zuständigen Mitarbeiters des Mobilfunkdienstleisters brachte außerdem hervor, dass es nicht einmal diesem selbst möglich ist, herauszufinden, an wen die IP-Adresse weitergegeben wurde. Darüber hinaus zeigte sich, dass die tausenden Websites durch ein Programm aufgerufen wurden, das automatisch herausfindet, auf welcher Website Google Fonts eingebunden sind – und die Klientin selbst die Websiten gar nicht aufgerufen hat.

Verzicht auf Ansprüche

In Anbetracht der klaren Ergebnisse des Beweisverfahrens hat die Klientin des Abmahnanwalts unmittelbar vor Schluss der mündlichen Verhandlung auf alle Ansprüche verzichtet. Das Gericht sprach daraufhin aus, dass die Klientin im Prozess unterlegen ist und die Verfahrenskosten bezahlen muss. Dem Versuch der Klientin, die Schutzbestimmungen der DSGVO für ihren finanziellen Vorteil zu nutzen, wurde damit ein Riegel vorgeschoben.