Anti-Spoofing im Mobilfunk jetzt wirksam

RTR-Verordnung schiebt betrügerischen Anrufen mit geklauten Telefonnummern seit Anfang September einen Riegel vor.

„Mit 1. September ist die RTR-Anti-Spoofing-Verordnung technisch umgesetzt und der Vortäuschung österreichischer Telefonnummern durch Betrüger endlich ein Riegel vorgeschoben: Die Mobilfunk-Nutzer:innen in Österreich können dann wieder sicher sein, dass bei der Anzeige österreichischer Rufnummern am Display die Anrufe auch tatsächlich von österreichischen Anschlüssen aus getätigt werden“, informiert Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer der Regulierungsgesellschaft RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post.

Die österreichischen Mobilfunkanbieter hätten rund neun Monate Zeit gehabt, ergänzt Steinmaurer, die Vorgaben der RTR-Anti-Spoofing-Verordnung für angerufene mobile Rufnummern technisch umzusetzen. Laut RTR arbeiteten sie mit Hochdruck daran.

Status quo

Bei Spoofing handelt es sich um eine verbotene Methode, Anrufe von einer vorgetäuschten, aber meistens tatsächlich existierenden Telefonnummer aus vorzunehmen. Von Spoofing betroffen sind hauptsächlich Mobilfunk-Nutzer:innen.

Mehr als 7.800 Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch der Kategorie „Missbrauch der eigenen Rufnummer“ wurden von Jänner bis Ende August bei der RTR registriert. Es sei allerdings davon auszugehen, so der Regulierer weiter, dass die Dunkelziffer weit höher liegt.

„Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen für angerufene mobile Rufnummern ist ein wichtiger Schritt, die Vertrauenswürdigkeit von österreichischen Telefonnummern für Menschen und Unternehmen sicherzustellen und hilft, den Missbrauch österreichischer Telefonnummern einzudämmen. Für alle anderen, nicht mobilen Rufnummern ist die Bestimmung der Verordnung spätestens ab dem 31. Dezember 2024 anzuwenden“, sagt Steinmaurer.

Anti-Spoofing-Funktion

Die Verordnung sieht vor, dass österreichische Betreiber bei Anrufen mit österreichischen Telefonnummern aus dem Ausland eine Verifizierung der rufenden Telefonnummer („Mascherl“) vornehmen müssen. Ist eine Verifizierung nicht möglich, wird die Anzeige der rufenden Telefonnummer am Display unterdrückt. Ist sichergestellt, dass ein eindeutiger Spoofing-Fall vorliegt, kann der Anruf unterbunden werden.

„In Einzelfällen kann es allerdings vorkommen, dass bei Anrufen aus dem Ausland die Rufnummernanzeige selbst dann unterbleibt, wenn es sich um eine authentische österreichische Rufnummer handelt. Die Gründe dafür liegen nicht am mangelnden Umsetzungswillen der österreichischen Anbieter, sondern an den Netzen mancher Roaming-Partner, die entweder nur mit zeitlicher Verzögerung oder gar nicht die erforderlichen technischen Umstellungen ihrer Netze vornehmen“, erklärt Steinmaurer.

Mit der Verordnung habe man für österreichische Mobilfunknummern ein wichtiges Loch gestopft, bekräftigt der RTR. Doch gebe es erste Anzeichen, dass nun Betrugsanrufe mit deutschen Rufnummern, die mit der Landeskennung +49 beginnen, zunehmen“, informiert Steinmaurer und rät daher: „Es heißt also weiterhin bei Anrufen, bei denen unbekannte oder keine Nummern aufscheinen: vorsichtig sein!“

Über die RTR

Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikations-, Post- und Medienmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.