Paukenschlag-Urteil: Gericht wertet Computerspiel-Lootboxen als illegales Glücksspiel

Das Bezirksgericht Hermagor verurteilt Sony zur Rückerstattung von Zahlungen für FIFA-Packs. Das Gerichtsurteil könnte wegweisend für die Branche sein.

Vor rund zwei Jahren reichte die Salburg Rechtsanwalts GmbH in Kooperation mit dem Prozessfinanzierer Padronus eine Musterklage gegen Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited ein.  Ziel war die Rückerstattung von gut 300 Euro, die ein Kunde für den Erhalt von FIFA-Packs bezahlt hatte. Das Bezirkgsgericht Hermagor entschied nun, dass die Packs als konzessionspflichtige Ausspielung von Glücksspiel zu qualifizieren sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

FIFA-Packs beinhalten virtuelle Fußballspieler, die man in seine digitale Fußballmannschaft einbinden kann. Laut dem Gericht sei das inhaltliche Ergebnis der FIFA-Packs vom Zufall abhängig und stelle eine vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes dar, weil die digitalen Fußballspieler auf einem Zweitmarkt gehandelt würden und dadurch eine Gewinnerzielung möglich sei. Daher handle es sich um Glücksspiel. Da Sony keine Glücksspiel-Konzession besitze, seien die zwischen ihr und dem Kläger abgeschlossenen Verträge nichtig und die geleisteten Zahlungen rückforderbar.

Der Gerichtsprozess wurde im Rahmen des von Padronus finanzierten Sammelverfahrens geführt. Geschäftsführer Richard Eibl kommentiert: „Das Urteil ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche. Weder in Österreich noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen. Das finale Ergebnis bleibt natürlich abzuwarten, da das Verfahren wohl die Instanzen hochgehen wird, doch sollten sich Sony und etliche anderen Gaming-Konzerne ab sofort warm anziehen.”

Lootboxen sind ein hochumstrittenes und weltweites Milliardengeschäft, das in den Niederlanden und Belgien bereits verboten wurde. Allein 2020 wurden weltweit 15 Milliarden Dollar mit Lootboxen umgesetzt. Sollte sich die Rechtsprechung zur Rückforderbarkeit der Zahlungen auch hierzulande zementieren, dürften die finanziellen Folgen für die betroffenen Betreiber erheblich sein. „Das Urteil ist richtungsweisend für den Umgang mit Looxboxen und zeigt, dass Videospiele kein rechtsfreier Raum sind”, fasst Michael Linhard zusammen, der federführend für die Salburg Rechtsanwalts GmbH am Verfahren beteiligt war.

„Für die Subsumtion unter Glücksspiel reicht es nach dem Gesetz aus, wenn ein Kauf für etwas getätigt wird, dessen Ergebnis erstens vorwiegend vom Zufall abhängt und zweitens einen wirtschaftlichen Gegenwert hat. Das Gericht hat uns Recht gegeben und plausibel dargelegt, warum dies bei FIFA-Packs der Fall ist”, erklärt Eibl. „Auch von der Inszenierung her orientiert sich Sony beim Kaufprozess der Lootboxen stark an herkömmlichen Glücksspielen. Es wird mit der Untermalung von audiovisuellen Lockelementen wie beispielsweise Feuerwerkeffekten gearbeitet, um den Dopamin-Austoß bei vorwiegend männlichen Jugendlichen zu triggern. Durch die Gespräche mit unseren Kunden haben wir erst realisiert, wie enorm der Suchtfaktor der FIFA-Packs und wie krankhaft das Kaufverhalten der Spieler teilweise ist.” Im Multiplayer-Modus messen sich FIFA-Spieler untereinander. Dort gilt die Regel: Je besser die Fußballspieler, desto leichter ist es, das Spiel zu gewinnen. “Auch das führt natürlich zu einem starken psychologischen Druck, sich bessere Spieler durch FIFA-Packs zu holen, damit man wettbewerbsfähig bleibt“, so Eibl.