Schweiz bekommt neue KI-Strategie

Die Bundesverwaltung hat einige Grundsätze für den KI-Einsatz festgelegt. Die Bundeskanzlei erstellt nun bis Ende des Jahres einen Umsetzungsplan.
KI-Systeme sollen in der Bundesverwaltung verantwortungsvoll eingesetzt werden und sie sollen helfen, die Verwaltungsprozesse effizienter auszugestalten. Um dies zu erreichen, definiert die Strategie drei Handlungsfelder:
1. Kompetenzen aufbauen: Die Mitarbeitenden müssen über die nötigen Kompetenzen verfügen, um KI-Systeme einsetzen zu können, beispielsweise mittels Ausbildungen.
2. Vertrauen verdienen: Die Bundesverwaltung setzt KI-Systeme für das Gemeinwohl ein. Sie stellt beispielsweise mit internen Vorgaben sicher, dass sie KI-Systeme rechtskonform und nach ethischen Standards einsetzt.
3. Effizienz steigern: KI soll eingesetzt werden, um Nutzen zu schaffen. Die Bundesverwaltung strebt durch den Einsatz von KI-Systemen Kosten- und Zeitersparnisse an. Mitarbeitende können beispielsweise von Routinearbeiten entlastet werden, um so ihre Kapazitäten geeigneter einzusetzen.
Umsetzungsplan bis Ende 2025
Die Strategie definiert die Grundlagen. Als nächsten Schritt erarbeitet die Bundeskanzlei einen Umsetzungsplan. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Departementen und dem Kompetenznetzwerk für künstliche Intelligenz CNAI. Im Umsetzungsplan werden sowohl bestehende Massnahmen erfasst als auch Massnahmen, die neu identifiziert werden. Die Massnahmen werden gemeinsam mit den Departementen priorisiert und mit allfälligen Ressourcenanträgen bis Ende 2025 dem Bundesrat vorgelegt.
Eine mögliche Massnahme sind neue Vorgaben für den Einsatz von KI-Systemen durch Mitarbeitende der Bundesverwaltung, beispielsweise in Form von Weisungen. Bis dahin gelten die bestehenden Merkblätter des Bundes. Im Grundsatz gilt: Man darf und soll verantwortungsvoll KI-Systeme einsetzen, aber die bestehenden Regeln hinsichtlich Informationssicherheit und Datenschutz sind einzuhalten. Die Verantwortung bleibt immer beim Menschen und kann nicht an KI-Systeme delegiert werden.
Die Strategie ist als sogenannte Teilstrategie in die übergeordnete Strategie Digitale Bundesverwaltung eingebettet. Sie gilt nur für den Einsatz von KI-Systemen innerhalb der Bundesverwaltung. Mit der grundsätzlichen Regulierung von KI in der Schweiz und dem Bezug zur europäischen Regulierung hat sich der Bundesrat bereits im Februar separat befasst und Folgeaufträge erteilt. Diese Arbeiten gehen über den Fokus der Bundesverwaltung hinaus und haben die gesamte Schweiz im Blick.